Betroffene einer Straftat sehen sich einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt. Als Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen hier von Anfang an kompetent zur Seite.

Schon vor der Anzeigenerstattung kann bei vorzeitiger Beauftragung eine Einschätzung der Tat vorgenommen und rechtlicher Rat gegeben werden. Gegebenenfalls können Anordnungen zum Schutz vor weiteren Übergriffen oder Belästigungen, etwa nach dem Gewaltschutzgesetz beantragt werden. Es kann Schmerzensgeld und Schadensersatz im sogenannten Adhäsionsverfahren geltend gemacht, sowie ebenfalls auch eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beantragt werden. Das Strafverfahren eröffnet in Form der Nebenklage einem Verletzen bzw. Geschädigten in einer Straftat die Möglichkeit, als Kläger/in aufzutreten und damit selbst aktiv am Prozess teilzunehmen.

Damit verfügt das Opfer über weitgehende Rechte im Hauptverfahren, die vergleichbar sind mit denen der Verteidigung des Angeklagten oder der Staatsanwaltschaft. Es ist daher sinnvoll, sich im Rahmen einer Nebenklage auf jeden Fall anwaltlich vertreten zu lassen.